Eine energetische Sanierung eines historischen Gebäudes ist nicht nur möglich, sondern auch äußerst sinnvoll. Selbst in denkmalgeschützten Immobilien können durch gezielte Maßnahmen Heizkosten eingespart und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann.
Obwohl Denkmale von bestimmten Auflagen befreit sind, stellen die komplexen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes eine Herausforderung dar. Die Sanierung erfolgt daher nach anderen Regeln und
Vorgaben als bei nicht geschützten Gebäuden. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Expertin oder einen Experten hinzuzuziehen, die oder der alle relevanten Aspekte im Blick hat.
Die Grundlage für eine fachgerechte Sanierung ist eine gründliche Begehung des Gebäudes und die Durchführung baupysikalischer Berechnungen. Die Ergebnisse werden dann mit den Vorgaben des Denkmalschutzes – in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde – sowie den Vorstellungen der Eigentümerinnen und Eigentümer abgeglichen. Auf dieser Basis kann ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden.
Zur Beratung gehören auch Informationen und die Beantragung von möglichen Fördermitteln.